Personenschaden

Verkehrsunfall mit Personenschaden

Leider bestehen Verkehrsunfälle nicht immer bloß aus Blechschäden. Wenn Personenschäden entstehen, muss ein Fachanwalt für Verkehrsrecht den Fall bearbeiten.

Haftpflichtversicherungen versuchen mit allen Mitteln einen schnellen Vergleich abzuschließen. So lukrativ sich das Angebot zunächst auch anhört, hier ist Vorsicht geboten, denn die Haftpflichtversicherer schließen nur umfassende Vergleiche ab, womit auch Folgeschäden abgegolten sind.

Bei leichteren Köperverletzungen, die innerhalb von wenigen Tagen oder ein bis zwei Wochen abheilen, mag das unproblematisch wirken. Jedoch können bleibende Schäden entstehen, die sich erst später herausstellen. Wenn Sie dem Vergleich vorschnell zugestimmt haben, können Sie dann im Nachhinein auf dem Schaden sitzen bleiben.

Aber auch Kosten von Folgeschäden sind von der Haftpflichtversicherung zu tragen. Diese können sich schnell im sechsstelligen Bereich bewegen, wenn z. B. aufgrund einer Querschnittslähmung in der Folge des Verkehrsunfalls das eigene Haus umgebaut werden muss. Nehmen Sie einen Personenschaden daher niemals auf die leichte Schulter. Es kann Sie bares Geld kosten sowie zu viel Ärger und großer Enttäuschung führen.

Bei einem Personenschaden können folgende Ansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden:

• Schmerzensgeld
• Haushaltsführungsschaden
• Erwerbsschaden
• Heilbehandlungskosten
• Vermehrte Aufwendungen

Verkehrsrecht

Schadensersatz durchsetzen

Nach einem Personenschaden brauchen Sie einen klaren Partner. Wir setzen Schmerzensgeld und Schadensersatz für Sie durch.